{"id":1465,"date":"2024-03-12T14:55:14","date_gmt":"2024-03-12T13:55:14","guid":{"rendered":"https:\/\/sander-concept.de\/blog\/?p=1465"},"modified":"2024-02-01T15:19:11","modified_gmt":"2024-02-01T14:19:11","slug":"berechnung-des-ergebniszeitraums-ist-keine-exakte-wissenschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/sander-concept.de\/blog\/2024\/03\/12\/berechnung-des-ergebniszeitraums-ist-keine-exakte-wissenschaft\/","title":{"rendered":"Berechnung des Ergebniszeitraums ist keine exakte Wissenschaft"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Der faire Praxiswert 2023: Prof. Dr. Thomas Sander mit neuesten Erkenntnissen zum Thema Praxisbewertung f\u00fcr Zahn\u00e4rzte (2)<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dieser neuen Artikelserie zum Thema \u201eDer faire Praxiswert\u201c m\u00f6chte ich der Zahn\u00e4rzteschaft die Erkenntnisse einer  neuen wissenschaftlichen Studie bekannt machen, die die Zahn\u00e4rztin Dr. Maja Graeser an der Medizinischen Hochschule Hannover im Lehrgebiet Praxis\u00f6konomie erarbeitet hat und die zu ihrer Promotion f\u00fchrte [1].<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Neueste Erkenntnisse zum immateriellen Praxiswert<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um die Erkenntnisse von Graeser einordnen zu k\u00f6nnen, muss man sich Klarheit \u00fcber die geeignete Bewertungsmethodik verschaffen: Extrem vereinfacht dargestellt, ergibt sich der immaterielle \u201eWert\u201c einer Praxis aus den zu erwartenden Gewinnen der Zukunft nach Abzug eines angemessenen Arztlohns, eigentlich \u00fcber einen unendlichen Zeitraum hinweg (das nennt man auch \u201eewige Rente\u201c). Bei starker Personenabh\u00e4ngigkeit, wie etwa bei Architekten, Rechtsanw\u00e4lten, Steuerberatern und eben auch \u00c4rzten und Zahn\u00e4rzten, muss der Ergebniszeitraum verk\u00fcrzt werden. Dies kann modellhaft damit begr\u00fcndet werden, dass sich der Einfluss des Abgebers mit den Jahren verfl\u00fcchtigt oder es eben nur relativ wenige Jahre dauert, bis der K\u00e4ufer alternativ zum Kauf die Praxis selbst reproduzieren kann. Dieses Verfahren mit der K\u00fcrzung des Ergebniszeitraums nennt man \u201emodifiziertes Ertragswertverfahren\u201c. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Graeser hat sich nun damit auseinandergesetzt, welche Faktoren die L\u00e4nge des Ergebniszeitraums beeinflussen. Dabei konnte sie 35 Faktoren identifizieren, zum Beispiel Patientenstamm, Lage, Mitarbeiter, QM-System etc. Viele Parameter \u00fcberschneiden sich, es kommt teilweise zu Doppelbewertungen: Zum Beispiel h\u00e4ngen die Lage und die \u00d6PNV-Anbindung zusammen oder die vielleicht hohe Kaukraft mit den hohen Ertr\u00e4gen, die sich bereits in den Zukunftserl\u00f6sen widerspiegeln. Kurzum: Es handelt sich um ein multivariates Geschehen, das durch einfache Regression mathematisch nicht aufl\u00f6sbar ist. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erschwerend kommt hinzu, dass nach Graeser die an der Studie teilnehmenden Sachverst\u00e4ndigen (also die Experten) g\u00e4nzlich andere und vor allem viel mehr Parameter f\u00fcr einflussgebend halten als die befragten Zahn\u00e4rzte. Bei diesen stehen bei der Wertfindung die pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse, die im Hinblick auf den Verkehrswert aber gar keine Rolle spielen d\u00fcrfen (siehe dzw 46\/2023: Der faire Praxiswert 2023, Teil 1), an erster Stelle. Bei den Experten gibt es dar\u00fcber hinaus teilweise deutlich unterschiedliche Annahmen hinsichtlich des Ergebniszeitraums bei ansonsten gleichen Voraussetzungen. Was soll denn da nun angesetzt werden im Hinblick auf den Verkehrswert?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Ergebnis f\u00fchrt das alles dazu, dass die Wahl des Ergebniszeitraums und damit die Wertermittlung im Ganzen ma\u00dfgeblich von den Erfahrungen des Bewerters abh\u00e4ngig ist. Vorschl\u00e4ge macht hierzu unter anderem Sander [2]. Eine \u201eBerechnung\u201c des Ergebniszeitraums im Sinne einer exakten Wissenschaft h\u00e4lt der Autor dabei f\u00fcr irref\u00fchrend und eine nicht vorhandene Genauigkeit vorgaukelnd (siehe oben).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie Sie bei der von Ihnen geplanten Praxiswertermittlung vorgehen sollten, zeigen die n\u00e4chsten Beitr\u00e4ge dieser Artikelserie.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[1] Graeser, Maja (2018) Zur Ermittlung des immateriellen Wertes von Zahnarztpraxen, Dissertation an der Medizinischen Hochschule Hannover<br>[2] sander-kollegen.de\/files\/pdf\/210622_Verfluechtigung_oder_Reproduktion_2018.pdf<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Originalbeitrag ist in der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.dzw.de\/\">dzw<\/a>\u00a0(Ausgabe 47-48\/2023 | Zahn\u00e4rztlicher Fach-Verlag GmbH) erschienen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Extrem vereinfacht dargestellt, ergibt sich der immaterielle \u201eWert\u201c einer Praxis aus den zu erwartenden Gewinnen der Zukunft nach Abzug eines angemessenen Arztlohns, eigentlich \u00fcber einen unendlichen Zeitraum hinweg (das nennt man auch \u201eewige Rente\u201c). 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