Der Verflüchtigungszeitraum besagt, dass sich der Einfluss des Praxisabgebers mit der Zeit verflüchtigt und der Erfolg ab dann nur auf den Leistungen des Übernehmers beruht, der Reproduktionszeitraum beruht auf dem Opportunitätsgedanken: „Wie lange würde es dauern, eine vergleichbare Praxis neu mit dem ermittelten Zielertrag zu errichten?“