In den vorangegangenen Artikeln dieser Serie habe ich mich bemüht, die Grundlagen der Praxiswertermittlung allgemeinverständlich zu erklären. Sie ist, wie beschrieben, einerseits recht kompliziert, andererseits aber auch mit etwas Erfahrung in der studentischen Lehre relativ leicht verständlich zu machen. Doch was ist nun der „faire Wert“?
Gibt es eigentlich auch negative Praxiswerte?
Ausdrücklich warnen möchte ich vor Wertangaben wie 163.908 Euro. Diese Zahl hat sechs signifikante Stellen. Eine solche Angabe zeigt nur, dass der Gutachter nicht versteht, was er tut.
Das Verfahren ist nicht vorgeschrieben
Jetzt haben wir ein Modell, mit dem Verkehrswerte, aber auch Entscheidungswerte und weitere Wertarten, konsistent ermittelt werden können. Zu beachten ist aber, dass dies kein vorgeschriebenes Verfahren ist.