Hauptanlass für die Bewertung von Praxen ist nach wie vor die Verkaufs- oder Kaufabsicht, gleich gefolgt von Auseinandersetzungen von Praxispartner:innen und Eheleuten mit Trennungsabsichten. Dabei gibt es viele Unsicherheiten hinsichtlich der ideal zu wählenden Bewertungsmethodik, zumal dann, wenn die Bewertenden keine ausgesprochenen Experten auf diesem speziellen Gebiet sind. Ich hoffe deshalb, dass ich mit meinen Ausführungen ein wenig zum Verständnis der komplizierten Materie beitragen kann. Ein besonderes Augenmerk habe ich auf Kürze und Verständlichkeit gelegt. Experten mögen mir die damit verbundene Oberflächlichkeit verzeihen.