Extrem vereinfacht dargestellt, ergibt sich der immaterielle „Wert“ einer Praxis aus den zu erwartenden Gewinnen der Zukunft nach Abzug eines angemessenen Arztlohns, eigentlich über einen unendlichen Zeitraum hinweg (das nennt man auch „ewige Rente“). Bei starker Personenabhängigkeit, wie etwa bei Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und eben auch Ärzten und Zahnärzten, muss der Ergebniszeitraum verkürzt werden. Dies kann modellhaft damit begründet werden, dass sich der Einfluss des Abgebers mit den Jahren verflüchtigt oder es eben nur relativ wenige Jahre dauert, bis der Käufer alternativ zum Kauf die Praxis selbst reproduzieren kann. Dieses Verfahren mit der Kürzung des Ergebniszeitraums nennt man „modifiziertes Ertragswertverfahren“.