Waren Sie auch schon auf einem der vielfach angebotenen Abgeberseminare? Sind Sie ausreichend darüber informiert, was Sie rechtlich und steuerlich beachten müssen? Dann sind Sie sicher gut vorbereitet auf den Übergabeprozess. Aber haben Sie auch eine Strategie entwickelt, wie Sie geeignete Kandidaten am Markt identifizieren und auf sich aufmerksam machen? Gehen Sie wirklich zielorientiert vor? Mit dieser Frage beschäftigt sich der vorliegende Beitrag.
Der faire Praxiswert: Die verflixte Zwei
Die Praxiswertermittlung ist ein wichtiger Aspekt der Ruhestandsplanung. Vor der Nachfolgesuche will der Abgeber wissen, welchen Preis er wohl für seine Praxis erzielen kann. Aber auch die interessierten, meist jungen Erwerber wollen abschätzen können, wie viel sie für die angebotene Praxis zahlen sollen. Dabei ist die Praxiswertermittlung für viele ein Buch mit sieben Siegeln. In diesem Beitrag wird eine merkwürdig erscheinende Praktik bei der Wertermittlung erklärt: die Gewinnmultiplikation.
Was ist nun der “faire Wert”?
In den vorangegangenen Artikeln dieser Serie habe ich mich bemüht, die Grundlagen der Praxiswertermittlung allgemeinverständlich zu erklären. Sie ist, wie beschrieben, einerseits recht kompliziert, andererseits aber auch mit etwas Erfahrung in der studentischen Lehre relativ leicht verständlich zu machen. Doch was ist nun der „faire Wert“?
Gibt es eigentlich auch negative Praxiswerte?
Ausdrücklich warnen möchte ich vor Wertangaben wie 163.908 Euro. Diese Zahl hat sechs signifikante Stellen. Eine solche Angabe zeigt nur, dass der Gutachter nicht versteht, was er tut.
Das Verfahren ist nicht vorgeschrieben
Jetzt haben wir ein Modell, mit dem Verkehrswerte, aber auch Entscheidungswerte und weitere Wertarten, konsistent ermittelt werden können. Zu beachten ist aber, dass dies kein vorgeschriebenes Verfahren ist.