Materieller und immaterieller Wert

Materieller und immaterieller Wert

Reihe „Der faire Praxiswert” (Teil 2)

Mit diesem und weiteren kurzen […] möchte ich allen interessierten Zahnärzten, Steuerberatern, Bankern und anderen Interessierten näherbringen, was eigentlich genau unter dem Begriff „Praxiswert“ zu verstehen ist. Eine professionelle Begutachtung kann das nicht ersetzen, aber vielleicht das Verständnis dieser komplizierten Materie etwas verbessern.

Ein besonderes Augenmerk habe ich auf Kürze und Verständlichkeit gelegt. Experten mögen mir die damit verbundene Oberflächlichkeit verzeihen.

Materiell und immateriell?

Im ersten Beitrag dieser Serie habe ich erklärt, dass es den Wert an sich nicht gibt und dass dieser von der jeweiligen Betrachtung abhängt. Die meisten Zahnärzte wissen aber, dass sich der Praxiswert aus dem materiellen und dem immateriellen Wert zusammensetzt. Bei nicht-ärztlichen Unternehmen ist das keineswegs üblich. Angenommen, ich plane eine Zahnradfabrik (für Zahnräder-Einzelstücke und -Kleinserien) zu kaufen, die einen Gewinn (Ertrag) von 200.000 Euro jährlich abwirft. Mit einem Zinssatz für den Markt und die Risiken von angenommenen 10 Prozent wäre ich bereit, 2 Millionen Euro für den Kauf dieser Fabrik zu zahlen (= 200.000 / 10 Prozent, Formel der ewigen Rente). So ginge man da vor.

Wenn jetzt der Verkäufer zu mir sagt, dass er für die fünf in der Fabrikhalle stehenden CNC-Maschinen zusätzlich 500.000 Euro haben will, lache ich ihn aus. Ich zahle ihm genau 2 Millionen Euro, die dem jährlichen Ertrag von 200.000 Euro entsprechen, und die mit genau diesen Maschinen erwirtschaftet werden. Die sind Bestandteil des Deals.

So oder so ähnlich kann und sollte man das eigentlich auch bei Zahnarztpraxen machen. Üblich, und damit Verkehrswert bestimmend, ist es aber, den Goodwill beziehungsweise den ideellen oder immateriellen Wert (Ruf der Praxis, Patientenstamm etc.) mittels eines Ertragswertverfahrens zu berechnen und dann noch den materiellen Wert (Behandlungseinheiten, Röntgen etc.) zu bestimmen und zum Goodwill zu addieren. Die Begründung hierfür liegt im begrenzten Ergebniszeitraum des modifizierten Ertragswertverfahrens und ist recht kompliziert.

Während der immaterielle Wert recht einfach bestimmt werden kann, wird es bei der Ermittlung des materiellen Wertes der richtig schwierig. Im nächsten Beitrag werde ich mich damit befassen.

Sie können den Text auch als Ganzes in Form einer kleinen Broschüre kostenlos bestellen: info@sander-kollegen.de oder einfach anrufen unter (0471) 8 06 10 00.


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Der Originalbeitrag ist in der dzw (Ausgabe 19-20/2020 | Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH) erschienen.

Prof. Dr. Thomas Sander gründete das Unternehmen Sander Concept im Jahr 1997 und ist heute Sachverständiger für Praxiswertermittlung von Zahnarzt-, Arzt- und Tierarztpraxen.
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