Die Praxiswertermittlung ist ein wichtiger Aspekt der Ruhestandsplanung. Vor der Nachfolgesuche will der Abgeber wissen, welchen Preis er wohl für seine Praxis erzielen kann. Aber auch die interessierten, meist jungen Erwerber wollen abschätzen können, wie viel sie für die angebotene Praxis zahlen sollen. Dabei ist die Praxiswertermittlung für viele ein Buch mit sieben Siegeln. In diesem Beitrag wird eine merkwürdig erscheinende Praktik bei der Wertermittlung erklärt: die Gewinnmultiplikation.
Emotionen beim Patienten wecken
Nicht vergessen: Der Patient ist KEIN Zahnarzt. Patienten sind aus Sicht von Zahnmedizinern ungebildet – zumindest im Bereich der Zahnmedizin. Logisch. Wenn man sich diese Tatsache allerdings genauer anschaut, wird schnell klar, welch weitreichende Folgen sich daraus für die Patientengenerierung und die empfundene Wertigkeit der Behandlungen ergeben.
Was ist nun der “faire Wert”?
In den vorangegangenen Artikeln dieser Serie habe ich mich bemüht, die Grundlagen der Praxiswertermittlung allgemeinverständlich zu erklären. Sie ist, wie beschrieben, einerseits recht kompliziert, andererseits aber auch mit etwas Erfahrung in der studentischen Lehre relativ leicht verständlich zu machen. Doch was ist nun der „faire Wert“?
Gibt es eigentlich auch negative Praxiswerte?
Ausdrücklich warnen möchte ich vor Wertangaben wie 163.908 Euro. Diese Zahl hat sechs signifikante Stellen. Eine solche Angabe zeigt nur, dass der Gutachter nicht versteht, was er tut.
Das Verfahren ist nicht vorgeschrieben
Jetzt haben wir ein Modell, mit dem Verkehrswerte, aber auch Entscheidungswerte und weitere Wertarten, konsistent ermittelt werden können. Zu beachten ist aber, dass dies kein vorgeschriebenes Verfahren ist.