Praxiswertermittlung für Zahnärzte: Häufig gestellte Fragen
Eine Praxisbewertung betrachtet grundsätzlich sowohl materielle als auch immaterielle Werte. Neben der vorhandenen Praxisausstattung werden insbesondere wirtschaftliche Ergebnisse und die zukünftige Ertragsfähigkeit der Praxis beurteilt.
Der Praxiswert ist das Ergebnis einer methodisch begründeten Bewertung unter definierten Annahmen. Der tatsächliche Kaufpreis entsteht dagegen zwischen Käufer und Verkäufer am Markt und kann deshalb abweichen.
Der immaterielle Praxiswert beschreibt den Wert, der über die materielle Ausstattung hinausgeht. Er hängt insbesondere damit zusammen, dass ein Nachfolger eine bereits funktionierende wirtschaftliche Praxisstruktur übernimmt.
Zum materiellen Wert gehören die bewertbaren Vermögensgegenstände der Praxis, beispielsweise Behandlungseinheiten, medizinische Geräte, Instrumentarium, IT, Möbel und weitere Ausstattung.
Das modifizierte Ertragswertverfahren ist ein Verfahren zur Bewertung insbesondere des immateriellen Praxiswertes. Dabei werden zukünftige wirtschaftliche Ergebnisse und die Übertragbarkeit bestehender Praxisstrukturen berücksichtigt.
Nein, es gibt nicht für jeden Bewertungsfall eine einzige zwingend vorgeschriebene Berechnungsmethode. Umso wichtiger sind eine fachlich geeignete Methodik sowie eine nachvollziehbare Begründung der verwendeten Annahmen.
Typischerweise werden wirtschaftliche Unterlagen über mehrere Jahre sowie Informationen zu Praxisstruktur, Personal und Inventar benötigt. Der genaue Umfang hängt vom Bewertungsfall ab.
Eine erste Beschäftigung mit dem Praxiswert kann bereits mehrere Jahre vor einer geplanten Abgabe sinnvoll sein. Für einen konkreten Verkauf sollte die Bewertung später auf ausreichend aktueller Datengrundlage erfolgen.
Ja. Umsatz allein bestimmt den Praxiswert nicht. Entscheidend sind unter anderem die wirtschaftlichen Ergebnisse, die Kostenstruktur, die Übertragbarkeit der Praxis und weitere Faktoren.