Was ist eine Zahnarztpraxis wert?

Die Frage klingt zunächst nach einer Zahl. Tatsächlich hängt eine belastbare Antwort von zahlreichen Faktoren ab: von der wirtschaftlichen Entwicklung der Praxis, ihrer Ausstattung und Struktur ebenso wie von den Annahmen darüber, wie sie künftig fortgeführt werden kann.

Wir erstellen Praxiswertermittlungen und Gutachten für Zahnarztpraxen auf nachvollziehbarer methodischer Grundlage und betrachten dabei sowohl den materiellen als auch den immateriellen Wert der Praxis.

Praxiswert ermitteln lassen

Praxiswert in Abhängigkeit vom Gewinn - Analyse auf Basis von Transaktionen

Praxiswert ist mehr als Inventar

Behandlungseinheiten, Röntgengeräte, Instrumentarium, IT und sonstige Ausstattung besitzen einen materiellen Wert. Aber eine funktionierende Zahnarztpraxis besteht nicht nur aus Gegenständen.

  • bestehende Organisationsstrukturen
  • eingespielte Abläufe
  • wirtschaftliche Ertragskraft
  • Standort und Einzugsgebiet
  • Mitarbeiter und Know-how
  • Marktposition
  • bestehende Patientenbeziehungen
  • wirtschaftliche Perspektive
  • Materieller Praxiswert

    Der Wert der vorhandenen materiellen Vermögensgegenstände und Praxisausstattung.

  • Immaterieller Praxiswert

    Derjenige Wert, der über die reine Ausstattung hinaus aus der wirtschaftlichen Fähigkeit der Praxis entsteht, künftig Erträge zu erwirtschaften.

Wert und Preis sind nicht dasselbe

Ein ermittelter Praxiswert ist nicht automatisch der spätere Kaufpreis.

Ein Gutachten versucht zunächst, unter definierten Annahmen einen nachvollziehbaren Wert zu bestimmen. Der tatsächlich erzielte Preis entsteht dagegen in einer konkreten Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer.

Ein Praxiswert ist eine sachverständig begründete Größe. Der Kaufpreis entsteht am Markt.

Wann ist eine Praxiswertermittlung sinnvoll?

Vor einer Praxisabgabe

Wer seine Zahnarztpraxis verkaufen möchte, sollte möglichst früh wissen, welcher Wert nachvollziehbar begründbar ist.

Vor einer Praxisübernahme

Auch Käufer benötigen eine realistische Einschätzung des geforderten Kaufpreises und der zugrunde liegenden wirtschaftlichen Annahmen.

Bei Beteiligungen und Veränderungen der Praxisstruktur

Wenn Partner ein- oder austreten oder sich gesellschaftliche Strukturen verändern, kann die Bewertung einer Praxis beziehungsweise eines Praxisanteils erforderlich werden.

Für strategische Entscheidungen

Auch ohne unmittelbar bevorstehenden Verkauf kann es sinnvoll sein, den Wert der eigenen Praxis zu kennen und wertbeeinflussende Faktoren zu verstehen.

Wie wird der Wert einer Zahnarztpraxis ermittelt?

  1. Anlass und Bewertungsauftrag klären
    Warum wird die Praxis bewertet? Geht es um Abgabe, Übernahme, Beteiligung oder eine andere Fragestellung?
  2. Wirtschaftliche Daten analysieren
    Umsatz-, Kosten- und Ergebnisentwicklungen über mehrere Jahre betrachten und Besonderheiten einordnen.
  3. Materiellen Wert bestimmen
    Praxisausstattung und Vermögensgegenstände anhand ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzung beurteilen.
  4. Immateriellen Wert bestimmen
    Ertragskraft, Zukunftsperspektive und Übertragbarkeit der bestehenden Praxisstruktur bewerten.
  5. Qualitative Faktoren einordnen
    Standort, Praxisstruktur, Leistungsangebot, Wettbewerb, Organisation, Mitarbeiterstruktur und weitere Einflussfaktoren beurteilen.
  6. Bewertung nachvollziehbar dokumentieren
    Daten, Annahmen, Bewertungsmethode, Anpassungen und Ergebnis transparent herleiten.

Das modifizierte Ertragswertverfahren

Bei der Bewertung von Zahnarztpraxen spielt das modifizierte Ertragswertverfahren eine wichtige Rolle.

Welcher heutige Wert lässt sich aus den künftig erwartbaren wirtschaftlichen Ergebnissen der bestehenden Praxis ableiten?

Dabei kann nicht einfach unterstellt werden, dass die bisherige Ertragskraft unbegrenzt fortbesteht. Eine personenbezogene Zahnarztpraxis ist kein Unternehmen, dessen wirtschaftlicher Erfolg vollständig unabhängig vom bisherigen Inhaber weiterläuft.

Deshalb muss beurteilt werden, über welchen Zeitraum vorhandene immaterielle Strukturen und Erträge einem Nachfolger wirtschaftlich zugerechnet werden können.

Es gibt nicht die eine vorgeschriebene Formel

Für die Praxisbewertung existiert nicht einfach eine einzige gesetzlich vorgeschriebene Rechenformel, die unabhängig vom Einzelfall immer zum richtigen Ergebnis führt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Bewertung beliebig wäre. Je mehr sachverständige Entscheidungen erforderlich sind, desto wichtiger werden Methodik, Begründung und Nachvollziehbarkeit.

Ein gutes Gutachten zeichnet sich nicht dadurch aus, dass die Berechnung kompliziert aussieht – sondern dadurch, dass Annahmen und Ergebnis nachvollziehbar sind.

Der materielle Wert: Was ist das Inventar noch wert?

Gerade bei Zahnarztpraxen kann der materielle Praxiswert erheblich sein.

Eine Praxis verfügt häufig über hochwertige technische Ausstattung, deren tatsächlicher Wert weder dem ursprünglichen Anschaffungspreis noch einem einfachen steuerlichen Buchwert entspricht.

Für die Bewertung können unter anderem Anschaffungszeitpunkt, ursprünglicher Wert, Nutzungsdauer, technischer Zustand und verbleibende Nutzungsmöglichkeit relevant sein.

Eine zehn Jahre alte Behandlungseinheit kann weiterhin vollständig nutzbar sein, während ein deutlich jüngeres digitales Gerät durch technische Entwicklungen wirtschaftlich schneller an Wert verliert.

Der immaterielle Wert: Wo steckt der eigentliche Praxiswert?

Bei vielen etablierten Zahnarztpraxen liegt ein wesentlicher Teil des Gesamtwertes nicht in der Ausstattung.

Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Was übernimmt ein Nachfolger außer Geräten und Möbeln?

Beispielsweise eine funktionierende Organisation, bestehende wirtschaftliche Strukturen und die Möglichkeit, auf einer bereits etablierten Praxis aufzubauen.

Dieser Wert ist allerdings nicht vollständig vom bisherigen Praxisinhaber unabhängig. Genau deshalb muss eingeschätzt werden, welche Teile der wirtschaftlichen Struktur übertragbar sind und wie lange sie einem Nachfolger zugutekommen können.

Warum zwei Gutachter zu unterschiedlichen Praxiswerten kommen können

Eine Praxisbewertung beinhaltet sachverständige Einschätzungen.

  • Beurteilung nachhaltiger Ergebnisse
  • notwendige Bereinigungen
  • Zukunftsannahmen
  • angesetzter Ergebniszeitraum
  • qualitative Faktoren
  • Bewertung einzelner materieller Vermögensgegenstände

Zwei unterschiedliche Ergebnisse bedeuten deshalb nicht automatisch, dass eines davon falsch sein muss.

Sind die verwendeten Annahmen fachlich begründet und lässt sich der Rechenweg nachvollziehen?

Praxiswert und persönliche Praxisleistung

Bei einer inhabergeführten Zahnarztpraxis muss unterschieden werden zwischen dem wirtschaftlichen Erfolg der Praxis und der persönlichen Leistung des Praxisinhabers.

Ein Nachfolger kauft nicht die zukünftige Arbeitsleistung seines Vorgängers. Deshalb muss eine Bewertung berücksichtigen, welcher Teil des wirtschaftlichen Ergebnisses tatsächlich aus der übertragbaren Praxisstruktur entsteht und welcher Teil unmittelbar mit der persönlichen Tätigkeit des bisherigen Inhabers verbunden ist.

Praxiswert entwickeln – bevor verkauft wird

Die beste Zeit, sich mit dem Praxiswert zu beschäftigen, ist nicht unbedingt der Moment, in dem bereits ein Käufer gesucht wird.

Wer einige Jahre vor der geplanten Abgabe weiß, welche Faktoren den Wert der eigenen Praxis beeinflussen, kann Entwicklungen möglicherweise noch gezielt gestalten.

  • wirtschaftliche Stabilität
  • Praxisorganisation
  • Mitarbeiterstruktur
  • Investitionen
  • Abhängigkeit vom Inhaber
  • Dokumentation
  • Positionierung
  • Vorbereitung einer Nachfolge

Praxisabgabe frühzeitig planen

Ein hoher Praxiswert ist nicht immer das einzige Ziel

Wer in drei Jahren abgeben möchte, trifft möglicherweise andere Investitionsentscheidungen als jemand, der noch 15 Jahre weiterarbeiten möchte.

Eine Maßnahme kann den Praxiswert erhöhen und für die persönliche Lebensplanung des Inhabers trotzdem nicht sinnvoll sein.

Welche Entwicklung meiner Praxis passt zu meinen wirtschaftlichen und persönlichen Zielen?

Expertise zur Praxisbewertung

Prof. Dr. Thomas Sander
Praxisbewertung · Praxisabgabe · Praxisökonomie

Praxiswertermittlung gehört seit vielen Jahren zu den fachlichen Schwerpunkten von Prof. Dr. Thomas Sander. Zu seinen Veröffentlichungen gehören Arbeiten zu Grundlagen der Praxisbewertung, materiellem und immateriellem Praxiswert, modifiziertem Ertragswertverfahren, Ergebnis- und Verflüchtigungszeiträumen, Marktwert, Inventarbewertung, Praxisabgabe und Gutachtenqualität.

Expertenprofil Prof. Dr. Thomas Sander

Publikationen zur Praxisbewertung

Praxiswertermittlung mit Sander Dent

  • wirtschaftliche Analyse
  • Bewertung der materiellen Praxisausstattung
  • Ermittlung des immateriellen Praxiswertes
  • sachverständige Beurteilung qualitativer Faktoren
  • nachvollziehbare Bewertungsmethodik
  • langjährige Dental- und Praxiserfahrung
  • Einordnung des Praxiswertes in die weitere Praxisstrategie

Ziel ist keine möglichst beeindruckende Zahl. Ziel ist ein Wert, dessen Herleitung verständlich und begründbar ist.

Sie möchten wissen, was Ihre Zahnarztpraxis wert ist?

Vielleicht planen Sie eine Praxisabgabe. Vielleicht möchten Sie eine Praxis übernehmen. Oder Sie möchten einfach frühzeitig wissen, wo Ihre Praxis wirtschaftlich steht.

Dann klären wir zunächst Anlass, Ausgangssituation und benötigten Bewertungsumfang.

Praxiswertermittlung anfragen

Praxiswertermittlung für Zahnärzte: Häufig gestellte Fragen

Eine Praxisbewertung betrachtet grundsätzlich sowohl materielle als auch immaterielle Werte. Neben der vorhandenen Praxisausstattung werden insbesondere wirtschaftliche Ergebnisse und die zukünftige Ertragsfähigkeit der Praxis beurteilt.

Der Praxiswert ist das Ergebnis einer methodisch begründeten Bewertung unter definierten Annahmen. Der tatsächliche Kaufpreis entsteht dagegen zwischen Käufer und Verkäufer am Markt und kann deshalb abweichen.

Der immaterielle Praxiswert beschreibt den Wert, der über die materielle Ausstattung hinausgeht. Er hängt insbesondere damit zusammen, dass ein Nachfolger eine bereits funktionierende wirtschaftliche Praxisstruktur übernimmt.

Zum materiellen Wert gehören die bewertbaren Vermögensgegenstände der Praxis, beispielsweise Behandlungseinheiten, medizinische Geräte, Instrumentarium, IT, Möbel und weitere Ausstattung.

Das modifizierte Ertragswertverfahren ist ein Verfahren zur Bewertung insbesondere des immateriellen Praxiswertes. Dabei werden zukünftige wirtschaftliche Ergebnisse und die Übertragbarkeit bestehender Praxisstrukturen berücksichtigt.

Nein, es gibt nicht für jeden Bewertungsfall eine einzige zwingend vorgeschriebene Berechnungsmethode. Umso wichtiger sind eine fachlich geeignete Methodik sowie eine nachvollziehbare Begründung der verwendeten Annahmen.

Typischerweise werden wirtschaftliche Unterlagen über mehrere Jahre sowie Informationen zu Praxisstruktur, Personal und Inventar benötigt. Der genaue Umfang hängt vom Bewertungsfall ab.

Eine erste Beschäftigung mit dem Praxiswert kann bereits mehrere Jahre vor einer geplanten Abgabe sinnvoll sein. Für einen konkreten Verkauf sollte die Bewertung später auf ausreichend aktueller Datengrundlage erfolgen.

Ja. Umsatz allein bestimmt den Praxiswert nicht. Entscheidend sind unter anderem die wirtschaftlichen Ergebnisse, die Kostenstruktur, die Übertragbarkeit der Praxis und weitere Faktoren.