Die sich laufend ändernde Rechtsgebung bzw. Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Betreiben von Websites hat unter anderem dazu geführt, dass sich immer mehr Anwälte auf die Abmahnung wettbewerbswidriger Websites spezialisiert haben.
Insbesondere hinsichtlich der Impressumspflicht, des Einsatzes von Cookies, Social Media Plugins und TrackingTools sowie des Umfangs der Datenschutzerklärung hat es in den letzten Jahren zahlreiche datenschutzrechtliche, aber auch technische Veränderungen gegeben, die von Betreibern von Webseiten berücksichtigt werden müssen. Rechtswidrige Webseiten können zu Bußgeldern von Datenschutzaufsichtsbehörden führen. Nach dem Telemediengesetz bzw. weiteren maßgebenden Gesetzen ist der Betreiber der Website – hier in der Regel der Praxisinhaber – dafür verantwortlich.
Sander Concept entwickelt marketingwirksame Websites ausschließlich für Zahnärzte.
Zu unseren Leistungen gehört obligatorisch eine rechtliche Überprüfung der Website.
Was leistet die Werbeagentur?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Entwickler einer Website nicht über alle rechtlichen Voraussetzungen zum Betreiben einer Website Kenntnisse hat und diese in der Folge bei der Herstellung auch nicht berücksichtigen kann. In der Praxis sieht es erfahrungsgemäß so aus, dass vermeintlich wichtige rechtliche Aspekte bei anderen existierenden Websites „abgeschrieben“ werden, ohne dass die Inhalte wirksam hinterfragt werden. Kleinere Agenturen verfügen weder über eine eigene Rechtsabteilung, noch ist in den Budgets eine rechtliche Prüfung vorgesehen. Eine eigenständige Rechtsberatung ist dem Webdesigner sogar untersagt, weil dies den Rechtsanwälten vorbehalten ist. Eine Agentur kann deshalb die Rechtssicherheit der erstellten Website nicht ohne Weiteres gewährleisten. Im Zuge der Online-Stellung liegt die Verantwortung dann bei dem Praxisinhaber, der sich aber in der Regel dieser Problematik gar nicht bewusst ist.
Wer haftet für die Rechtskonformität Ihrer Website?
Sander Concept entwickelt marketingwirksame Websites ausschließlich für Zahnärzte. Zu unseren Leistungen gehört obligatorisch eine rechtliche Überprüfung der Website. Vor der Freigabe durch den Praxisinhaber bzw. der Online-Stellung erhält der Betreiber eine rechtliche Beurteilung, dass die Site sicher ins Netz gestellt werden kann, natürlich mit Haftung für die Rechtskonformität. Diese Vorgehensweise ist jedem Praxisinhaber und somit auch jeder professionell arbeitenden Agentur zu empfehlen. Da sich aber im Zuge des Betreibens die Rechtslage jederzeit ändern kann, ohne dass der Betreiber davon Kenntnis erlangt, empfehlen wir darüber hinaus die dauerhafte rechtliche Prüfung. Die Praxis bzw. die betreuende Agentur kann dann bei aktuellen Urteilen oder neuen Gesetzen ggf. sofort reagieren. Der Zahnarzt muss sich um diesen Aspekt keine Sorgen machen.
Wie sieht das preislich aus?
Tatsächlich ist die rechtliche Prüfung zeitaufwendig und kostet daher einen nicht unwesentlichen Betrag. Aus diesem Grund empfehlen wir die rechtliche Standardisierung beim Aufbau von zahnärztlichen Websites. Für die Anwälte ist es dann möglich, die Prüfungen kostengünstig vorzunehmen. Wir selbst arbeiten mit dem renommierten Datenschutzunternehmen datenschutz nord GmbH (www.datenschutz-nord-gruppe.de) zusammen und können somit eine kostengünstige rechtliche Überprüfung der von uns erstellten Websites in Form eines Rahmenangebotes sicherstellen. Darüber hinaus bekommt die Praxis damit einen Partner, der auch in weitergehenden datenschutzrechtlichen Fragen Hilfestellung leisten kann.
Fazit
Eine marketingwirksame Website ist heute für den nachhaltigen Erfolg einer Zahnarztpraxis unerlässlich. Da die betreuende Agentur keine Rechtsberatung durchführen darf und kann, ist der Betreiber der Website ohne eine entsprechende Rechtsberatung in ständiger rechtlicher Unsicherheit. Wir empfehlen daher, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und Maßnahmen zum rechtssicheren Betreiben Ihrer Website zu ergreifen. Für weitergehende Fragen können Sie uns gern jederzeit anrufen.
Der Originalbeitrag ist in der ZWP (03/2016, OEMUS MEDIA AG) erschienen.